Soli Bayern und BRV

Zwei Verbände - Ein Sport

Der Rad- und Kraftfahrerbund Solidarität Bayern e. V. (Soli Bayern) und der Bayerischer Radsportverband e. V. (BRV) richten Hallenradwettbewerbe gemeinsam über die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) BRV und Soli Bayern aus. Analog wird es auch auf nationaler Ebene gehandhabt.

Sportförderung, Sportlerlizenzierung, Kommissärs- und die Übungsleiterausbildung betreibt jeder Verband eigenständig, ebenso wie die Verbände sich eigenständig finanzieren, verwalten und staatlich gefördert werden. Die Sportlerlizenzen sind allerdings einheitliche UCI-Lizenzen.

Hintergrund

Als der Rad- und Kraffahrerbund 1896 gegründet wurde, herrschte in Deutschland noch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Es war zu dieser Zeit gesellschaftlich nicht möglich, dass Arbeiter und Menschen aus dem bürgerlichen Millieu zusammen Sport trieben. Sport war "in" und erfreute sich zunehmender Beliebtheit, auch als Ausgleich zu der oft monotonen Arbeit der Arbeiter.

Um Sport treiben zu können, gründete die Arbeiterbewegung eigene Sportverbände, unter anderem für den Radsport und die Jugendarbeit den RKB Solidarität Deutschland, der zum größten Radsportverband in Deutschland anwuchs und sogar eine eigene Fahrradfabrik in Offenbach am Main besaß.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die RKB Solidaritätsbewegung verboten und enteignet. Nach dem Krieg strebte die RKB Solidaritätsbewegung nach Anschluss an die alte Blüte, Rückgabe des Eigentums und Entschädigung. Doch der Bruch blieb.

Die Nachkriegsordnung der Bundesrepublik Deutschland sah analog dem Staat einen föderalen Aufbau der deutschen Sportverbände und eine dementsprechende staatliche Förderung vor. Für den Bund den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und Landessportverbände, in Bayern den Bayerischen Landessportverband (BLSV). Diese untergliedern sich nach dem Ein-Fachverbands-Prinzip in entsprechende Fachverbände, für den Radsport in den Bund Deutscher Radfahrer (BDR) und in Bayern in den Bayerischen Radsportverband (BRV). Für den RKB Solidarität war da kein Platz mehr, obwohl in den 50er-Jahren die RKB Solidariät noch mehr Mitglieder hatte als die der BDR.

Die faktische Ausgrenzung der RKB Solidarität wurde 1977 von einem Bundesgerichtshof-Urteil aufgehoben und eine Teilhabe an der sportlichen Förderung und eine Eingliederung in die Sportverbände verfügt. Seitdem ist der RKB als Sportfachverband für besondere Aufgaben eingegliedert.