Internationales
Statement zum CAS-Urteil über russische Sportlerinnen und Sportler
Die Entscheidung des CAS, 28 Fälle des IOC gegen russische Sportlerinnen und Sportler aufzuheben, ist auf den ersten Blick erstaunlich und überraschend. Allerdings muss die NADA die Begründung in den einzelnen Fällen abwarten, um eine umfassende Bewertung vornehmen zu können. Im Moment ist für die NADA nicht ersichtlich, warum trotz der eindeutigen Beweise für ein jahrelanges staatlich organisiertes Dopingsystem in Russland in 11 Fällen Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen festgestellt wurden. Während in 28 Fällen anscheinend nicht genügend Beweise gegen die Sportlerinnen und Sportler vorlagen. Es ist sehr schade, dass diese Entscheidung erst jetzt und so kurz vor den Olympischen Spielen verkündet wird. Saubere Sportlerinnen und Sportler aus Deutschland und anderen Nationen dürften durch das Urteil noch weiter verunsichert sein.
NADO leader Summit Bonn
Klare Kriterien und ein transparenter Prozess zur Auswahl der Olympischen Athletinnen und Athleten aus Russland (OAR) für die kommenden Olympischen Winterspiele werden von den Vorsitzenden führender Nationaler Anti-Doping Organisationen (NADOs) gefordert. Am 17. Januar 2018 trafen sich die Vorsitzenden von 19 NADOs zum 5. NADO leader Summit in Bonn, um die drängenden Fragen zu diskutieren, die im Vorfeld der Olympischen Winterspiele noch unbeantwortet sind.
Das gemeinsame Statement des 5. NADO leader Summit in englischer Sprache finden Sie hier.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
"Mit der Entscheidung bestätigt der EGMR auf höchster Ebene, dass das Dopingkontrollsystem und die Meldepflichten mit Artikel 8 der EGMRK "Recht auf Privatsphäre" vereinbar sind", betonte NADA-Vorstandsmitglied und Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), ob das Dopingkontrollsystem und die Meldepflichten mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar sind.
Mortsiefer weiter: "Der international einheitliche Ansatz, unangekündigt Dopingkontrollen durchzuführen, wird ausdrücklich bestätigt. Das Gericht stellt heraus, dass die Lockerung oder Aufhebung der geltenden Anti-Doping-Regelwerke zu einer deutlichen Gefahr für die Gesundheit der Sportlerinnen/Sportler durch Doping führen würde.
Die heutige Entscheidung des EGMR schafft Klarheit. Der NADA ist jedoch bewusst, dass sie den Sportlerinnen/Sportlern mit den Meldepflichten, der täglichen Erreichbarkeit und der 1-Stunden-Regel, einiges abverlangt. Die NADA achtet stets darauf, die Rechte der Sportlerinnen/Sportler angemessen zu berücksichtigen."
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