01.02.2018

NADA NEWSLETTER FEBRUAR 2018

NADA feiert 15-jähriges Jubiläum

NEWSLETTER FEBRUAR 2018  
   
 

 

 

Vorwort

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in diesem Newsletter blicken wir zurück auf die Feierlichkeit zum 15-jährigen Bestehen der NADA. Wir weisen auf die gemeinsame Pressekonferenz der NADA und der NADA Austria im Rahmen der Olympischen Winterspiele in PyeongChang hin. Außerdem erhalten Sie wichtige Informationen zur neuen 'Beispielliste zulässiger Medikamente' und zur MediCard 2018.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.

Ihr NADA-Team

 

NADA feiert 15-jähriges Jubiläum

NADA - 15 Jahre. Saubere Leistung! Gestern, heute, morgen. Am 16. Januar 2018 gratulierten im Haus der Geschichte in Bonn nationale und internationale Gäste aus der Anti-Doping-Arbeit, Politik, Sport und Wirtschaft der NADA zum 15-jährigen Bestehen.

Zudem kamen junge Nachwuchsathletinnen und -athleten zu Wort und machten in kurzen Einspielern deutlich, dass sauberer Sport mit Chancengleichheit und Fairness wichtig ist für die Zukunft des Sports.

Die Statements der jungen Nachwuchsathletinnen und -athleten können auf dem Youtube-Kanal der NADA angeschaut werden.

 

 

 
   

 

 
 

 

Untersuchung des neuen Berlinger-Probenmaterials

Die Überprüfungen der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) im Hinblick auf die Probenflaschen der Generation "BEREG-KIT Geneva" der Firma Berlinger dauern an. Derweil riet die WADA dazu, Material der älteren Generation zu verwenden: WADA update regarding new generation BEREG-KIT Geneva security bottles

Die NADA hat bereits Anfang der Woche gegenüber ihren Dienstleistern Sofortmaßnahmen veranlasst, um das Vertrauen in die ordnungsgemäße Durchführung der Kontrollen im Auftrag der NADA aufrechtzuerhalten und zu stützen. Die hohen Qualitätsanforderungen des Welt Anti-Doping Codes und des Internationalen Standards für Labore werden weiterhin uneingeschränkt gewährleistet.

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Gemeinsame Pressekonferenz in PyeongChang

Gemeinsam mit der NADA Austria lädt die NADA zur Pressekonferenz in PyeongChang ein:

Montag, 12. Februar 2018, 15:00 Uhr Ortszeit (im Anschluss an die DOSB-Pressekonferenz), im Deutschen Haus in PyeongChang (Nähe Alpensia Jumping Park, Birch Hill Golf Club im YongPeong Resorts, Pyeongchang, Südkorea).

Als Gesprächspartner werden die NADA-Vorstandsvorsitzende Dr. Andrea Gotzmann und der Geschäftsführer der NADA Austria, Michael Cepic vor Ort sein.

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Bonner Oberbürgermeister zu Gast bei der NADA

Die Unterbringungsfrage der NADA sowie die Vorbereitungen zum Festakt der 15-Jahrsfeier der NADA waren Themen beim Besuch des Bonner Oberbürgermeisters Ashok Sridharan. Anfang Januar besuchte er die NADA-Geschäftsstelle in der Heussallee, die die Stadt Bonn der NADA seit ihrer Gründung zur Verfügung stellt. Seit 2002 ist die Stiftung von fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf mittlerweile 36 Bedienstete gewachsen. Die Geschäftsstelle ist damit seit längerer Zeit zu klein geworden und die Raumsituation ein wichtiges Thema für die NADA.

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Beispielliste zulässiger Medikamente und MediCard 2018

Die neue 'Beispielliste zulässiger Medikamente' sowie die MediCard 2018 stehen ab sofort als Download auf der NADA-Homepage zur Verfügung. Mit der Beispielliste wird eine Auswahl an Medikamenten aufgezeigt, die zur dopingfreien Behandlung gängiger Krankheitsbilder anwendbar sind.

 

 
 

Handhabung von ADAMS

Alle Athletinnen/Athleten des Registered Testing Pool (RTP) und des Nationalen Testpool (NTP) geben ihre Aufenthaltsdaten in ADAMS (Anti-Doping Administration and Management System) ab. Auch während der Olympischen Winterspiele setzt die Pflege der Aufenthaltsdaten über ADAMS nicht aus. Dabei ist es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Olympischen Winterspielen wichtig, dass sie die Angaben zu Blocknummer und Raumnummer im Olympischen Dorf sowie dem Trainingsort in ADAMS hinterlegen. Videos zur Handhabung von ADAMS sind hier zu finden.

 

 
 

Australier testen NEMs: 25% enthalten nicht aufgeführte Inhaltsstoffe

Weiterhin besteht die Gefahr, durch Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln (NEMs) in eine unbeabsichtigte Dopingfalle zu tappen. Dies zeigt auch eine aktuelle australische Studie, die darlegt, dass online angebotene NEMs oft unerlaubte, nicht deklarierte Substanzen enthalten.

--> zur Studie

 

 
   

 

 

Internationales

Statement zum CAS-Urteil über russische Sportlerinnen und Sportler

Die Entscheidung des CAS, 28 Fälle des IOC gegen russische Sportlerinnen und Sportler aufzuheben, ist auf den ersten Blick erstaunlich und überraschend. Allerdings muss die NADA die Begründung in den einzelnen Fällen abwarten, um eine umfassende Bewertung vornehmen zu können. Im Moment ist für die NADA nicht ersichtlich, warum trotz der eindeutigen Beweise für ein jahrelanges staatlich organisiertes Dopingsystem in Russland in 11 Fällen Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen festgestellt wurden. Während in 28 Fällen anscheinend nicht genügend Beweise gegen die Sportlerinnen und Sportler vorlagen. Es ist sehr schade, dass diese Entscheidung erst jetzt und so kurz vor den Olympischen Spielen verkündet wird. Saubere Sportlerinnen und Sportler aus Deutschland und anderen Nationen dürften durch das Urteil noch weiter verunsichert sein.

NADO leader Summit Bonn

Klare Kriterien und ein transparenter Prozess zur Auswahl der Olympischen Athletinnen und Athleten aus Russland (OAR) für die kommenden Olympischen Winterspiele werden von den Vorsitzenden führender Nationaler Anti-Doping Organisationen (NADOs) gefordert. Am 17. Januar 2018 trafen sich die Vorsitzenden von 19 NADOs zum 5. NADO leader Summit in Bonn, um die drängenden Fragen zu diskutieren, die im Vorfeld der Olympischen Winterspiele noch unbeantwortet sind.

Das gemeinsame Statement des 5. NADO leader Summit in englischer Sprache finden Sie hier.

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

"Mit der Entscheidung bestätigt der EGMR auf höchster Ebene, dass das Dopingkontrollsystem und die Meldepflichten mit Artikel 8 der EGMRK "Recht auf Privatsphäre" vereinbar sind", betonte NADA-Vorstandsmitglied und Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), ob das Dopingkontrollsystem und die Meldepflichten mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar sind.

Mortsiefer weiter: "Der international einheitliche Ansatz, unangekündigt Dopingkontrollen durchzuführen, wird ausdrücklich bestätigt. Das Gericht stellt heraus, dass die Lockerung oder Aufhebung der geltenden Anti-Doping-Regelwerke zu einer deutlichen Gefahr für die Gesundheit der Sportlerinnen/Sportler durch Doping führen würde.

Die heutige Entscheidung des EGMR schafft Klarheit. Der NADA ist jedoch bewusst, dass sie den Sportlerinnen/Sportlern mit den Meldepflichten, der täglichen Erreichbarkeit und der 1-Stunden-Regel, einiges abverlangt. Die NADA achtet stets darauf, die Rechte der Sportlerinnen/Sportler angemessen zu berücksichtigen."

Weitere Themen

 

 
   

 

 

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Termine

10.02.18

 

NADA-Infostand bei Bayerischen Meisterschaft im Skilanglauf

Am 10. Februar ist die NADA mit ihrem Infostand zu "GEMEINSAM GEGEN DOPING" in Grafenau. Bei der Bayerischen Meisterschaft im Skilanglauf des Bayerischen ... 
-> mehr

12.02.18

 

Gemeinsame Pressekonferenz der NADA Deutschland und NADA Austria in PyeongChang

Die NADA Deutschland und NADA Austria laden anlässlich der Olympischen Winterspiele 2018 in Südkorea zur gemeinsamen Pressekonferenz im Deutschen Haus in ...


-> mehr

26.02.18

 

NADA-Infostand bei Jugend trainiert für Olympia

Vom 26. bis zum 28. Februar 2018 ist die NADA mit ihrem Präventionsprogramm "GEMEINSAM GEGEN DOPING" in Schonach. Bei dem Winterfinale von Jugend trainiert für ... 
-> mehr

 

 
   
   
   
   
 

Impressum

Nationale Anti Doping Agentur Deutschland ist eine Stiftung des Bürgerlichen Rechts. 

Kontakt:
Nationale Anti Doping Agentur
Heussallee 38
D-53113 Bonn
Tel.: +49 228 / 81292-0
Fax: +49 228 / 81292-219
E-Mail: info@nada.de 

Vertretungsberechtigte:
Vorstand: Dr. Andrea Gotzmann (Vorsitzende), Dr. Lars Mortsiefer 

Aufsichtsrat:
Vorsitzender: Prof. Hans Georg Näder 

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, sowie der Innenminister des Landes
Nordrhein-Westfalen als oberste Aufsichtsbehörde 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 228 645 204 

Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs.2 RStV : 
Eva Bunthoff (NADA-Kommunikation)

 

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